Zwischen Gesundheit und schwerer Krankheit oder aber dem Tod liegen manchmal nur Sekunden. Und man ist nicht mehr fähig selbst zu entscheiden.
Damit nicht Dritte oder Institutionen über Ihr Wohl bestimmen, ist es heute immer wichtigere hier vorzusorgen. Folgende Dokumente / Vollmachten sind dafür nötig:
Schritt 1. – Deinen „Patienten-Willen“ erklären
Patientenverfügung
- Vorsorge treffen für Situationen, wo Sie sich nicht mehr selbst äußern können
- legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen bzw. ablehnen
- Wichtig: sollte alle zwei Jahre – per Unterschrift – erneut bestätigt werden
Ihr Weg zur rechtsgültigen Patientenverfügung:
1. Vorbereitung: Formular herunterladen & erste Fragen für unser Gespräch notieren
2. Beratungstermin: Wir besprechen Ihre Wünsche ausführlich und erstellen die Verfügung gemeinsam.
3. Kosten: Leider keine Kassenleistung, unser Festpreis: 40 € (pro Person)
- Obwohl rechtlich verbindlich für Ärzte & Co:
Es braucht eine Vertrauensperson, die Ihren schriftlichen Willen auch einfordert. Deshalb ist Schritt 2. genauso wichtig!
Schritt 2. – Deine Vertrauenspersonen bevollmächtigen
Oft sind Behördengänge & finanzielle Angelegenheiten zu regeln im Fall X. Hierfür sind folgende Vollmachten nötig.
2a) Vorsorgevollmacht, wenn Vertrauensperson vorhanden ist
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht: Wer handelt für Sie?
Eine Vollmacht legt fest, wer Ihren Willen vertritt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie umfasst bei Bedarf alle Lebensbereiche (Gesundheit, Vermögen, Behörden).
Vorteil: Ersetzt bei korrekter Formulierung die General- und Betreuungsvollmacht.
Tipp1: Lassen Sie die Vollmacht notariell beglaubigen, um maximale Rechtssicherheit zu garantieren.
Tipp2: Eine Registrierung im [Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)] stellt sicher, dass Behörden im Ernstfall sofort informiert sind.
Ihre Möglichkeiten: Nutzen Sie unsere Mustervorlage oder das Online-Tool der Verbraucherzentrale für Ihre individuelle Erstellung.
2b) Alternativvollmachten, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist
Generalvollmacht
- nötig wenn: keine Vertrauensperson vorhanden für eine Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer vermögensrechtliche und behördliche Belange in Ihrem Namen rechtsverbindlich regeln darf
- regelt oft NICHT Ihren Willen bei medizinisch / gesundheitlichen Belangen
- bedarf ggf. einer klaren eindeutigen Formulierung wann diese in Kraft tritt
- sollte notariell beglaubigt werden
Betreuungsvollmacht
- nötig wenn: keine Vertrauensperson vorhanden für eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht
- legt fest, wer im Bedarfsfall als Betreuer vom Gericht zu bestellen ist
- das Gericht braucht für diese Entscheidung Zeit; in dieser Zwischenzeit hat der Betreuer keine Endscheidungsgewalt / kann keine Angelegenheiten regeln
- das Gericht bestimmt für welche Lebensbereiche der Betreuer tätig werden darf
Schritt 3. – Deinen „Letzten Willen“ erklären
Testament
- legt fest wie dein Vermögen nach deinem Tod verwendet werden soll
- Hilft Erbstreitigkeiten zu vermeiden
- Sonderform „Berliner Testament“: Absicherung des Ehepartners durch das gegenseitige einsetzen als Alleinerben.
Link zu Homepage die leicht verständlich zum Thema Testament und Erbrecht aufklärt:
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