Zwischen Gesundheit und schwerer Krankheit liegen manchmal nur Sekunden. Und man ist nicht mehr fähig selbst zu entscheiden, was mit einem gemacht wird.
Damit nicht Dritte oder Institutionen über Ihr Wohl bestimmen, ist es heute immer wichtigere hier vorzusorgen. Folgende Dokumente / Vollmachten sind dafür nötig:
Schritt 1.
Patientenverfügung
- legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen bzw. ablehnen
- Wichtig: sollte alle zwei Jahre – per Unterschrift – erneut bestätigt werden
- Obwohl rechtlich verbindlich für Ärzte & Co:
„Papier ist geduldig„, so braucht es oft eine Vertrauensperson, die Ihren schriftlichen Willen auch einfordert bzw. daran erinnert. Daher bitte die folgenden Dokumente beachten!!
Schritt 2a)
Oft sind Behördengänge und finanzielle Angelegenheiten zu regeln im Fall X. Hierfür sind folgende Vollmachten nötig. Da diese Vollmachten formal nicht zum medizinischen Themenbereich gehören, können wir hier nur allgemein auf diese wichtigen Dokumente hinweisen.
Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer Ihren Willen vertreten darf
- Die Vorsorgevollmacht kann ALLE Lebensbereiche umfassen, abhängig von Inhalt und Formulierung der Vollmacht, z.B.:
- medizinisch / gesundheitliche Belange
- vermögensrechtliche / behördliche Belange
- persönliche Belange
- eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, zwecks rechtssicherer Formulierung und Vollständigkeit
- bei korrekter Formulierung der Vollmacht ersetzt diese:
- die Generalvollmacht
- die Betreuungsvollmacht
Schritt 2b)
Betreuungsvollmacht
- nötig wenn: keine Vertrauensperson vorhanden für eine Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer im Bedarfsfall als Betreuer vom Gericht zu bestellen ist
- das Gericht braucht für diese Entscheidung Zeit; in dieser Zwischenzeit hat der Betreuer keine Endscheidungsgewalt / kann keine Angelegenheiten regeln
- das Gericht bestimmt für welche Lebensbereiche der Betreuer tätig werden darf
Generalvollmacht
- legt fest, wer vermögensrechtliche und behördliche Belange in Ihrem Namen rechtsverbindlich regeln darf
- regelt NICHT Ihren Willen bei medizinisch / gesundheitlichen Belangen
- bedarf ggf. einer klaren eindeutigen Formulierung wann diese in Kraft tritt
- sollte notariell beglaubigt werden