Wir bieten an!
INFO: Ärztliches Berufs-Attest
Für viele Berufe (z. B. Pflege, Kita oder Gastronomie) ist eine allgemeine berufliche Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben. Diese führen wir gerne für Sie durch!
Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an!
Spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen (z. B. G26 für die Feuerwehr, Polizei oder Forstwirtschaft) bieten nur spezielle Praxen an, z. B.:
- Praxis Dr. Jakob (Weinsberg) – Tel: 07134 9089831
- Ärzte am Werk (Bietigheim-Bissingen oder Weinstadt)
Leistung + Kosten
Der Untersuchungsumfang der ärztlichen Eignungsuntersuchung variiert je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Berufes. Die medizinische Basisleistung ist:
- Anamneseerhebung
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Orientierender Seh- und Hörtest
- Ggf. bedarfsorientierte Zusatzleistungen
Liquidation:
Die Abrechnung erfolgt als Privatleistung (Wunschleistung). Die Kosten liegen bei einfachem Aufwand bei 70 € und bei gesteigertem Aufwand ab 95 €. Wir empfehlen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Arbeitgeber zu klären.
FAQ
FAQ: Die ärztliche Eignungsuntersuchung
Muss ich die Untersuchung machen?
Nur wenn Sie einwilligen. Allerdings ist sie für viele Berufe gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Minderjährigen oder Beamten).
Darf der Arzt alles fragen?
Nein. Der Arzt unterliegt dem Arbeitsrecht. Er darf nur Dinge fragen, die direkt die Eignung für den speziellen Arbeitsplatz betreffen.
Was muss ich ehrlich beantworten?
Fragen zu ansteckenden Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen, die Sie an der Ausübung des Jobs hindern würden.
Darf ich Fragen unbeantwortet lassen? (BAG 07.06.1984 – 2 AZR 270/83)
Ja, bei unzulässigen Fragen (z. B. nach Schwangerschaft oder privaten Hobbys) haben Sie rechtlich gesehen sogar ein „Recht zur Lüge“. Unzulässige Tests können Sie ablehnen.