Gesetzliche Grundlagen
Seit Januar 1999 gilt die neue Zulassungsverordnung die unter anderem die sogenannte „Fahrerlaubnis-Verordnung„, kurz „FeV“ beinhaltet. Die „FeV“ regelt seitdem die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
LKW-Klassen + Fristen
(Führerscheine der Klassen: C1, C1E),
kurz: (CE) LKW bis 7,5 to ; (C1E) Anhänger über 750 kg
Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen ist befristet. Ab dem 50. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden. Diese ist rechtzeitig zu beantragen.
(Führerscheine der Klassen: C, CE)
kurz: (C) LKW über 3,5 ; (CE) Anhänger über 750 kg Berufs-LKW-Führerschein – Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen ist ohne Ausnahme immer für 5 Jahre befristet. Es muss alle 5 Jahre – rechtzeitig – eine Verlängerung beantragt werden.
LKW – Welche Untersuchung?
Für Ersterwerb bzw. Verlängerung des LKW-Führerschein ist erforderlich:
a) ein ärztliches Attest (nach Anlage 5.1 FeV)
b) ein anerkannter Sehtest vom Augenarzt / Optiker (nach Anlage 6.2 FeV).
Unser Leistungsangebot umfasst a) die Tauglichkeitsbescheinigung durch den Hausarzt.
LKW – Leistungsinhalt + Kosten
- Beratung
- Erhebung der Anamnese
- Ausführliche Ganzkörperuntersuchung
- Hörtest (orientierend)
- Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Nierenwert, Urin)
Kosten der Untersuchung:
90-100 € (gemäß GOÄ, Stand Mai 2020)
Nötige Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Zusatznutzen der Untersuchung:
Die Untersuchung kommt einem Gesundheits-Check-Up nahe.
PKW / Mofa / Motorad
(Führerscheine der Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T)
Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig, jedoch muss das Dokument, der Führerscheinausweis (Scheckkartenformat), alle 15 Jahre erneut ausgestellt werden. Es gibt eine Übergangsfrist für den Umtausch des „alten“ Führerscheins – je nach Ausstellungsdatum – bis 2033.
Für den Ersterwerb eines Führerscheins ist ein anerkannter Sehtest nötig, der z. B. bei Augenärzten bzw. Optikern angeboten wird.
Taxi/Bus
(Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE)
Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen ist auf 5 Jahre befristet und muss alle 5 Jahre mittels Antrag verlängert werden.
Für Ersterwerb bzw. Verlängerung ist erforderlich:
- ein ärztliches Attest (nach Anlage 5.1 FeV)
- ein Sehtest vom Augenarzt / Optiker (nach Anlage 6.2 FeV)
- ein spezieller Reaktionstest (nach Anlage 5.2 FeV) – Anbieter sind spezialisierte Praxen
Unsere Praxis bietet die nötige Spezialuntersuchungen nicht an! Es gibt aber in der weiteren Umgebung einige wenige Praxen bei denen alle drei Teile zugleich erworben werden können.
Folgende Spezial-Praxen sind uns bekannt:
- Praxis „Ärzte am Werk“, Standort: Borsigstr. 6 | 74321 Bietigheim-Bissingen | Tel.: 07142 2274700
- Praxis „Ärzte am Werk“, Standort: Heinkelstr. 39 | 71384 Weinstadt | Tel.: 07151 2519740
- Praxis Dr. Jakob, Kernerstraße 13 | 74189 Weinsberg | Tel.: 07134 9089831