Steuern sparen
„Krankheitskosten steuerlich absetzen“
Krankheitskosten können als „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihre Steuerlast senken. Voraussetzung ist, dass die Kosten die sogenannte ‚zumutbare Belastungsgrenze‘ (abhängig von Einkommen und Familienstand) übersteigen.
Häufig absetzbare Kosten sind:
- Zuzahlungen: Eigenanteile bei Medikamenten, Physiotherapie oder Krankenhausaufenthalten.
- Fahrtkosten: Die Kilometer zum Arzt, zur Apotheke oder zur (Physio)Therapie können oft geltend gemacht werden (beim Finanzamt nach Kilometersätzen fragen).
- Hilfsmittel: Kosten für Brillen, Hörgeräte, Einlagen oder Prothesen.
- Heilbehandlungen: Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Kasse übernommen werden (z. B. Osteopathie oder Akupunktur, sofern medizinisch notwendig).
- Zahnersatz: Oft hohe Eigenanteile bei Brücken, Kronen oder Implantaten.
Mein Tipp: Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Belege und Quittungen in einem festen Ordner. Auch kleine Beträge aus der Apotheke summieren sich am Ende des Jahres!
Zum Steuer-Spar-Rechner für Krankheitskosten geht hier:
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