Gesetzliche Pflicht
Wollen Jugendliche unter 18 Jahren eine Arbeitstätigkeit (als Angestellte/Arbeiter) bzw. Ausbildung aufnehmen schreibt das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ eine ärztliche Untersuchung vor.
Wie oft?
Erstuntersuchung: Sind Jugendliche jünger als 18 Jahre, muss vor Antritt der Tätigkeit eine Erstuntersuchung erfolgen.
Nachuntersuchung: Ist der Jugendliche nach Ablauf des ersten Jahres jünger als 18 Jahren, muss zwingend eine Nachuntersuchung erfolgen. Werden dabei arbeitsbedingte gesundheitliche Schäden festgestellt, ist eine weitere außerordentliche Nachuntersuchung möglich.
Leistungsinhalt
- Erhebung der Anamnese
- Ganzkörperuntersuchung inkl. Beratung
- Prüfung auf Haltungsschäden
- orientierender Seh- und Farbentest
- orientierender Hörtest
- orientierender Urintest