Gesetzliche Grundlagen
Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die „Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte „Fahrerlaubnis-Verordnung„, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
Für PKW / Motorrad / Mofa-Führerschein gilt seit dem!
(Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T)
Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig, jedoch muss das Dokument, der Führerscheinausweis (Scheckkartenformat), alle 15 Jahre erneut ausgestellt werden. Es gibt eine Übergangsfrist für den Umtausch des „alten“ Führerscheins (auch „Pappedeckel“ genannt) – je nach Ausstellungsdatum – bis 2033.
Für den Ersterwerb eines Führerscheins ist ein anerkannter Sehtest nötig, der z. B. bei Augenärzten bzw. Optikern angeboten wird.
Für LKW-Führerschein gilt seit dem!
(Führerscheine der Klassen C1, C1E),
kurz: (CE) LKW bis 7,5 to ; (C1E) Anhänger über 750 kg
Umgangssprachlich: leichte Nutzfahrzeuge, Gespanne
Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen ist befristet. Ab dem 50 Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden.
(Führerscheine der Klassen C, CE)
kurz: (C) LKW über 3,5 ; (CE) Anhänger über 750 kg
Umgangssprachlich: Berufs-LKW-Führerschein
Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen ist ohne Ausnahme immer für 5 Jahre befristet. Es muss daher alle 5 Jahre – rechtzeitig – eine Verlängerung beantragt werden.
Eine ärztliche Bescheinigung ist bei der Führerscheinstelle vorzulegen beim erstmaligen Erwerb bzw. ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre mit dem Verlängerungsantrag.
Für Ersterwerb bzw. Verlängerung ist erforderlich:
a) eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (nach Anlage 5.1 FeV) und
b) ein anerkannter Sehtest vom Augenarzt / Optiker (nach Anlage 6.2 FeV).
Unser Leistungsangebot umfasst a) die Tauglichkeitsbescheinigung durch den Hausarzt.
Leistungsinhalt der Untersuchung
- Beratung
- Erhebung der Anamnese
- Ausführliche Ganzkörperuntersuchung
- Hörtest (orientierend)
- Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Nierenwert, Urin)
Kosten der Untersuchung: 99,79 € (gemäß GOÄ, Stand Mai 2020)
Nötige Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Ihr Nutzen
Die Untersuchung ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und kommt einem Gesundheits-Check-Up nahe.
Für Taxi / Bus-Führerschein gilt seit dem!
(Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE)
Die Gültigkeit der Führerscheine dieser Klassen – kurz: alle die beruflich Personen befördern (Taxis/Bus) – ist auf 5 Jahre befristet und muss daher alle 5 Jahre mittels Antrag verlängert werden. Daher:
Eine ärztliche Bescheinigung ist bei der Führerscheinstelle vorzulegen beim erstmaligen Erwerb bzw. alle 5 Jahre beim Verlängerungsantrag.
Und für Ersterwerb bzw. Verlängerung ist erforderlich:
a) eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (nach Anlage 5.1 FeV)
b) ein anerkannter Sehtest vom Augenarzt / Optiker (nach Anlage 6.2 FeV)
c) ein anerkannter Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (kann nicht bei uns durchgeführt werden) – Anbieter sind speziallisierte Praxen und Arbeitsmediziner
Unsere Praxis bietet die nötigen Spezialuntersuchungen nicht an! Es gibt aber in der weiteren Umgebung einige wenige Praxen bei denen alle drei Teile zugleich erworben werden können.
Folgende Spezial-Praxen sind uns bekannt:
Praxis „Ärzte am Werk“, Standort: Borsigstr. 6 | 74321 Bietigheim-Bissingen | Tel.: 07142 2274700
Praxis „Ärzte am Werk“, Standort: Heinkelstr. 39 | 71384 Weinstadt | Tel.: 07151 2519740
Praxis Dr. Jakob, Kernerstraße 13 | 74189 Weinsberg | Tel.: 07134 9089831