28. Juli 2020

Berufliche Eignungsuntersuchung

Was bieten wir an?

Wir bieten allgemeine Eignungsuntersuchungen an, z.B. für folgende Berufe:

  • Gesundheits- und Sozialberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Erzieher, …)
  • Rettungs- und Notfalldienst
  • Beamte (z.B. Polizei, Lehramt)

Kosten:
Sind stark abhängig von den beruflichen Anforderungen. Für die meisten Berufe gilt aber:

Einfache körperliche Anforderungen: ab 70 €
Gesteigerte körperliche Anforderungen: ab 93 €


Berufliche Eignungsuntersuchungen sind keine Kassenleistung und können von uns daher nur als individuelle Wunschleistungen angeboten werden. Ggf. werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen.


Was bieten wir nicht an?

Spezielle Eignungsuntersuchungen, die besondere Qualifikationen und spezielle Austattung/Geräte benötigen. Diese werden von speziallisierten Praxen (Arbeitsmedizin) angeboten.


Allgemeine Hinweise zum Thema Eignungsuntersuchungen

Eine Eignungsuntersuchungen stellt grundsätzlich einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellen. Daher hat der Gesetzgebern bestimmt, dass eine Untersuchung nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers / Untersuchten erlaubt ist.

Warum werden Eignungsuntersuchungen gemacht?

  1. Weil dies in bestimmten Berufen / Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben ist.
    Dies ist der Fall in mind. folgenden Fällen:
    a) bei Jugendlichen (< 18 Jahren) die eine Tätigkeit anfangen wollen (Ausbildung, Arbeitsstelle)
    b) bei Umgang mit Gefahrenstoffen oder Strahlenbelastung (z.B. Röntgenassistenten)
    c) bei Personen mit besonderer Verantwortung für andere (z.B. Lokführer, Piloten, Busfahrer, Ärzte)
    d) bei Beamten (z.B. Polizeidienst, Lehramt)
  2. Weil der Arbeitgeber sicherstellen will, dass die beruflichen Anforderungen bewältigt werden können
  3. Weil der Arbeitgeber potentielle Ansteckungsgefahren ausschließen will (Masernimpfpflicht, Covid-19)
  4. Weil der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun will

Was genau wird gemacht?

Welche Untersuchungen konkret erfolgen, ist abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Daher sind Art und Umfang der Untersuchung jeweils an den Beruf anzupasssen.

Grundsätzlich sind aber immer beinhaltet die Erhebung der Anamnese und eine ausführliche körperliche Untersuchung. Zum Standard gehören ebenfalls Seh- und Hörtests sowie Blutwerte. Optional sind alle weiteren Untersuchungen möglich – vom EKG bis zum Ultraschall.

Was ist nicht erlaubt?

Wie schon oben erwähnt stellt eine Eignungsuntersuchung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers dar. Zudem agiert der Arzt im Auftrag des Arbeitgebers und dadurch unterliegt der ganze Vorgang den Regeln und Gesetzen des Arbeitsrechtes. Deshalb hat der Arzt im Rahmen der Eignungsuntersuchung „kein weitergehendes Fragerecht“ als der Arbeitgeber. Unzulässig sind daher folgende Fragen:

  • Fragen nach Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Krankheiten der Eltern und nach persönlichen Gewohnheiten, die nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben.
  • genetische Untersuchungen (Ausnahmen s. § 20 GenDG)
  • Drogen- und Alkoholtests (außer die Tätigkeit setzt zwingend voraus, dass keine Drogen-/Alkoholabhängigkeit besteht, z.B. bei Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen)

Bei unzulässigen Fragen hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ein „Recht zur Lüge“, d.h. derartige Fragen müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unzulässige Untersuchungen können (und sollten) abgelehnt werden.

Was ist erlaubt?

Folgende Fragen sind laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 07.06.1984 – 2 AZR 270/83) jedoch zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten:

  • Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt wird?
  • Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, aber eine Gefährdung für Kollegen oder Kunden darstellen?
  • Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bevorstehende Kur oder akute Erkrankung?