9. Juli 2020

Eignungsuntersuchung – Fallschirmspringen

Die Anforderungen für Fallschirmspringer sind gering. Salopp kann gesagt werden: „Wer ohne Verletzung von einem Küchentisch springen kann, darf auch Fallschirm springen.“

Grundbedingungen für Fallschirmspringen!

  • Körpergewicht zwischen 45 und 115 kg
  • Körpergröße min. 1,55m betragen.
  • Altersbeschränkung: mind. 16 Jahre, Ausnahmen sind jedoch möglich
  • Eignungsuntersuchung (ärztliches Attest) muss vorliegen.
    Die Eignungsuntersuchung ist vorgeschrieben und alle 2 Jahre zu wiederholen. Höher- und gleichwertige Gesundheitszeugnisse (Taucher, Feuerwehr, Polizei, BW, Piloten, Industriekletterer u.ä.) werden i.d.R. von den Sprungschulen anerkannt.

Leistungsinhalte der Eignungsuntersuchung!

Die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung ist im Grunde nur eine Prüfung der allgemeinen körperlichen Verfassung. Sie beinhaltet fast die gleichen Inhalte eines Check-Up-35 der Krankenkasse, mit dem Unterschied das zusätzlich ein orientierender Test der Sehkraft erfolgt.

Unsere Untersuchung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Erhebung der Anamnese
  • Ganzkörperuntersuchung
  • Orientierender Sehtest (Schärfe, Farben)

Kosten lt. GOÄ: ca. 75 €

Alternative: Attest im Rahmen eines Gesundheits-Check-Up-35 der Krankenkasse, Kosten: ca. 15 € (da z.B. Sehtests keine Kassenleistung sind)

Ausschlussgründe für Fallschirmspringen!

  • Einige Sprungschulen schliessen ab einem BMI > 30 eine Teilnahme am Fallschirmsport aus. (Ausgenommen Kraftsportler)
  • Einige Sprungschulen akzeptieren keine Rasta-Haare