Was tun wenn man selbst oder der Angehörige nicht mehr alleine zurecht kommt?
- Was sind die ersten Schritte?
- Besteht Anspruch auf Pflegegeld von der Kasse?
- Wo finde ich Hilfe?
- Welche Hilfe gibt es überhaupt?
Die folgende Anleitung ist gewiss nicht allumfassend, aber hilfreich für die ersten Schritte.
Zentrale Fragen zu Beginn
Welcher Pflegegrad liegt vor?
Wurde bereits ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt, um Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen zu erhalten?
Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand?
Was kann der Betroffene noch selbstständig und wo genau wird Hilfe benötigt? (Tagesablauf, Mobilität, Medikation)
Merke: Es geht darum, was nicht mehr selbst gemacht werden kann. Nicht darum was der Betroffene „nicht will“ oder „nicht gewohnt ist“.
Wie die Pflege gestalten?
Welche Wünsche an die Gestaltung der Pflege hat der Betroffene?
Was kann die Familie übernehmen? Wo braucht es Unterstützung durch Dritte?
Muss die Wohnung angepasst werden?
Wie die Pflege finanzieren?
Welche Kosten trägt die Pflegeversicherung (nach erfolgreicher Pflegeeinstufung) und welche Eigenanteile entstehen? Wie können die Eigenanteile finanziert werden?
Gibt es eine rechtliche Basis?
Ist rechtlich geregelt, wer gesundheitliche Entscheidungen, Behördengänge und Bankgeschäfte tätigen darf, wenn der Betroffen dies nicht mehr kann?
Erste Schritte
1. Schritt: „Antrag auf Pflegeeinstufung„ stellen
Es ist wichtig diesen Antrag zügig zu stellen, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.
- Hotline der Krankenkasse anrufen und Antragsunterlagen nach Hause bestellen
- Die umfangreichen Unterlagen ausfüllen und an die Kasse zurücksenden
- Der MDK-Gutachter kommt innerhalb von 2-5 Wochen zu einem Vorort-Termin
Wie auf MDK-Besuch vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung ist mitentscheidend für eine korrekte Pflegeeinstufung durch den Gutachter.
1. Pflegetagebuch führen
- Dauer: Führen Sie das Protokoll über mindestens 7 bis 14 Tage unmittelbar vor dem Begutachtungstermin.
Detaillierung: Erfassen Sie nicht nur die Tätigkeit, sondern auch die Art der Hilfe:
- Unterstützung (U): Vor- und Nachbereitung (z. B. Kleidung bereitlegen).
- Anleitung (A): Aufforderung oder Erinnerung (wichtig bei Demenz).
- Beaufsichtigung (B): Anwesenheit zur Sicherheit.
- Teilweise oder vollständige Übernahme (tÜ/vÜ): Aktive Ausführung durch die Pflegeperson.
Zeitaufwand: Notieren Sie die Dauer jeder Hilfeleistung in Minuten, aufgeteilt nach Tageszeit (morgens, mittags, abends, nachts).
Kostenfreien PDF-Vorlagen:
Wichtig: Das Pflegetagebuch ist keine Pflicht, erhöht aber die Chancen auf einen korrekten Bescheid massiv und dient im Falle eines Widerspruchs als wertvolles Beweismittel.
2. Unterlagen bereitlegen
- Aktueller Medikamentenplan.
- Arztbriefe und Entlassungsberichte von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten.
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden).
- Pflegetagebuch
3. Alltag realistisch darstellen
Es ist wichtig, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf aufzuzeigen:
- Kein „Vorführeffekt“: Vermeiden Sie es, die pflegebedürftige Person für den Termin besonders herzurichten (z. B. aufwendiges Make-up), da dies ein falsches Bild der Belastbarkeit vermitteln könnte.
- Schwierigkeiten betonen: Erklären Sie ehrlich, was im Alltag nicht mehr selbstständig funktioniert.
4. Bezugsperson zum Termin
Die Hauptpflegeperson (Angehörige oder Pflegedienst) sollte beim Termin anwesend sein, um Details zu erläutern, die der Betroffene vielleicht vergisst oder aus Scham verschweigt.
Hilfreiches
- Checklisten nutzen: Verwenden Sie offizielle Vorlagen wie die Checkliste des Medizinischen Dienstes, um sicherzugehen, dass nichts vergessen wurde.
- Pflegeberatung: Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse, um den Prozess im Vorfeld durchzugehen.
2. Schritt: Aktuellen Zustand ermitteln
Was kann der Betroffene noch selbstständig und wo genau wird Hilfe benötigt? (Tagesablauf, Mobilität, Medikation)
Merke: Es geht darum, was nicht mehr selbst gemacht werden kann. Nicht darum was der Betroffene „nicht will“ oder „nicht gewohnt ist“.
Möglichen Bereiche (inkl. finanz. Zuständigkeit) in denen Hilfe nötig ist:
Grundpflege (Pflegekasse)
- sich waschen (inkl. duschen/baden)
- sich anziehen
- aufstehen/hinsetzen
- sich bewegen (Indoor/Outdoor)
- essen
- Toilettengang
Hauswirtschaft (Pflegekasse)
- kochen
- putzen (Wohnung)
- Einkaufen gehen
Behandlungspflege (Krankenkasse)
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfen & Co
Sonstiges (Privatvermögen)
- Behördengänge
- Gesundheitsfürsorge (Arzt- & Klinikbesuche)
- Vermögensangelegenheiten
- ggf. Gartenpflege
- …
3. Schritt: Wie die Pflege gestalten?
Können Angehörige dies leisten, oder wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt?
Überlegen Sie als ganze Familie (ggf. auch Bekanntenkreis), welche Optionen Sie haben?
- Ermitteln Sie die Wünsche des Betroffene zur Gestaltung seiner Pflege?
- Was kann durch Familie/Bekannte erfolgen?
Merke: Fragen Sie sich ehrlich, wie viel Pflege Sie selbst leisten können! Langfristig! - Wo wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt?
- Gibt es eine Tagespflege in der Stadt?
- Braucht es ein Pflegeheim?
- Gibt es andere Hilfsangebote in der Stadt?
Angebote in Murrhardt
Es gibt nur wenige Anbieter, die aber teils ein breites Angebot haben:
Human Service
- ambulanter Pflegedienst
- Wohnraumberatung
- Haushaltshilfe
- Alltagsbegleitung
Diakonie ambulant
- ambulanter Pflegedienst
- Wohnraumberatung
- Haushaltshilfe
- Alltagsbegleitung
- Krankenpflegeverein
- Sonntagscafe im SchummStift
- SeniorenBesuchsdienst
- Hospizdienst Murrhardt
- Selbsthilfegruppe Schwerhörigkeit
SchummStift
- Pflegeheim (stationäre Pflege)
- Tagespflege – tagsüber betreut, nachts im eigenen Bett
- Senioren-Sonntagscafe (des Krankenpflegeverein)
- Schumm-Treff
- geselliges Beisammensein
- Vorträge zu Pflege, Demenz & Co
Pflegeheime
Bieten alle je nach Belegung Dauerpflege- und Kurzzeitpflegeplätze an.
- Erich-Schumm-Stift
- Haus Eulenhöfle
- Haus Hohenstein
- Pflegeheim Fritz / OT Klingen
- Haus Brucker / OT Mettelbach
- Pension Stern / OT Hinterwestermurr
- behinderte Erwachsene
- Schwerpunkt psych. Kranke
- Villa Riesberg
- Haus Rosenberg / OT Mettelberg
- Haus Waldfrieden / OT Mettelbach
Angebote in der Region
(Ist in Arbeit)
Pflegedienste
Sonstiges
4. Schritt: Wie finanziert sich die Pflege?
Es gibt vier Geldtöpfe:
1. Topf: Leistungen der Pflegekasse
Die wichtigste Sozialleistung ist das Pflegegeld. Dies kann auf zweierlei Weise beansprucht werden.
- als Geldleistung: Geld aufs Konto – bei Pflege durch Angehörige
- als Sachleistungen: Dienstleistungen von Pflegediensten & Co – diese rechnen mit der Kasse direkt ab
- als Kombileistung: beide Budgets werden prozentual gegeneinander aufgerechnet, Beispiel: Der Pflegedienst hat 50 % des Sachleistungs-Budget gebraucht, dann gibt es 50 % des Geldleistung-Budget aufs Konto.
Budget bei Geldleistung
Für 2026 gelten folgende monatliche Sätze bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- nur Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
- alle Pflegegrade: 131 € Entlastungsbetrag, nur für Dienstleistungen auf Rechnung z.B. von Pflegediensten & Co
Budget bei Sachleistungen
Für 2026 gelten folgende monatliche Sätze bei Leistungen durch Pflegediensten & Co:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- nur Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1497 €
- Pflegegrad 4: 1859 €
- Pflegegrad 5: 2299 €
- alle Pflegegrade: 131 € Entlastungsbetrag, nur für Dienstleistungen auf Rechnung z.B. von Pflegediensten & Co
Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen, unter anderem diese:
Entlastungsbetrag
Wer? – alle mit Pflegegrad 1 – 5
- Betrag? – monatlich 131 € (Stand: 2026)
- Zeitraum? – nicht genutzte Beträge summieren sich im Jahr. Der Anspruch auf ungenutzte Beträge verfällt jeweils zum 30. Juni des Folgejahres.
- Wofür nutzbar? – z.B. Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder zur Deckung des Eigenanteils bei Tages-/Kurzzeitpflege, …
Gemeinsamer Jahresbetrag
Ab Pflegegrad 2 gibt es (seit Juli 2025) ein flexibles Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Flexibilität: Der Gesamtbetrag von 3.539 € kann nach Bedarf für Ersatzpflege durch Dritte (Verhinderungspflege) oder den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege) genutzt werden.
Wichtig ab 2026: Ansprüche auf Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr rückwirkend geltend gemacht werden.
Zuschuss „Pflegehilfsmittel“
Jeder Pflegebedürftige (Grad 1–5) erhält eine Pauschale von bis zu 42 € monatlich für Artikel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Anspruch kann nur geltend gemacht werden, bei direkter Abrechnung der Apotheke / des Sanitätshaus mit der Kasse.
Zuschuss für Umbaumaßnahmen
Für bauliche Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen (z. B. Einbau eines Treppenlifts oder Badumbau), zahlt die Kasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
Ändert sich der Pflegezustand so gravierend, dass ein weiterer Umbau nötig wird, kann der Zuschuss erneut gewährt werden.
Sonstiges
Hausnotruf: Die Pflegekasse übernimmt monatlich 25,50 € für die laufenden Kosten eines anerkannten Hausnotrufsystems (zzgl. einer einmaligen Installationspauschale).
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für zertifizierte Pflege-Apps (z. B. zur Sturzprophylaxe) steht ein Budget von bis zu 50 € monatlich zur Verfügung.
2. Topf: Privatvermögen
Hierzu zählen folgende Punkte, in der folgenden Reihenfolge:
- gesetzliche Rente des Betroffenen
- private Renten- & Lebensversicherungen
- private Pflegeversicherung
- Privatvermögen – Bargeld, Aktien, Immobilien & Co
3. Topf: Sozialamt
Reicht das Pflegegeld und Privatvermögen des Betroffenen nicht aus, kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.
Wohnt der Betroffene noch Zuhause, werden seine Kinder nur in seltenen Ausnahmen vom Sozialamt herangezogen werden. Siehe hierzu „4. Topf“.
4. Topf: Unterhaltspflicht (Kinder)
Die 100.000 €-Grenze (Angehörigen-Entlastungsgesetz): Kinder müssen erst dann Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn ihr brutto Jahreseinkommen über 100.000 € liegt.
- Unter dieser Grenze übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten (im Rahmen der Sozialhilfe), ohne sich das Geld von den Kindern zurückzuholen.
- Das Vermögen der Kinder (z. B. das selbstgenutzte Eigenheim) bleibt bei einem Einkommen unter 100.000 € unangetastet.
Was zählt zum Einkommen? Es zählt das gesamte Bruttoeinkommen aus Arbeit, Vermietung oder Wertpapieren des leiblichen Kindes. Das Einkommen des Ehepartners (des leiblichen Kindes) wird dabei nicht mitgerechnet, um die 100.000 €-Grenze zu ermitteln.
5. Schritt: Rechtssicherheit herstellen!
Gibt es eine Patientenverfügung?
Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
Sofern nicht vorhanden, ist dringlich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung einzurichten!
Ein Testament hilft sehr, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es sollte daher auch dieses erstellt werden vom Betroffenen.
Weiteres finden Sie hier:
6. Schritt: Häusliche Situation prüfen!
Bei der Umgestaltung des Wohnumfelds für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) stehen im Fokus:
- Barrierefreiheit
- Sturzprävention
- Erleichterung der Pflege
Die Pflegekasse bezuschusst anerkannte Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Person (max. 16.000 € pro WG).
1. Schritt: Zuschuss sichern
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden, um die Finanzierung zu sichern.
Wohnung anpassen (barrierefrei)
- Hausnotrufanlage (Zuschuss der Pflegekasse beantragen)
- Stolperfallen entfernen
- loser Teppich oder Läufer muss weg?
- Möbel „im Weg“?
- Bodenschwellen?
- Wo braucht es Haltegriffe in der Wohnung?
- Rampen: Wie Türschwellen begradigen?
- Gang in den Garten möglich?
- Gang zum Auto möglich?
- Bad barrierefrei?
- bodengleiche Dusche?
- Platz für Rollstuhl / Rollator?
- Duschstuhl nötig?
- Türverbreiterungen nötig?
- Treppenlift sinnvoll?
- …
Auswahl an Hilfsmittel
Merke: Sofern ein Pflegegrad besteht, können Hilfsmittel auf Kassenrezept rezeptiert werden. Ansonsten sind dies Privatausgaben.
- Schlafen: Pflegebett & Lagerungskissen
- Gehen: Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe
- Hygiene: Toilettenstuhl, Duschstuhl, Badewannenlifter, Duscheinlagen, Wanneneinlagen
- Alltag: Greifhilfen, Anziehhilfen
- …
Links zu Info-Angeboten im Internet:
Pflegelotse der Ersatzkassen
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