Anforderungen
Die Anforderungen für Fallschirmspringer sind gering. Salopp kann gesagt werden: „Wer ohne Verletzung von einem Küchentisch springen kann, darf auch Fallschirm springen.“
Grundbedingungen:
- Körpergewicht: zwischen 45 und 115 kg
- Körpergröße: min. 1,55m
- Altersbeschränkung: mind. 16 Jahre, Ausnahmen sind jedoch möglich
- Eignungsuntersuchung (ärztliches Attest) muss vorliegen.
Die Eignungsuntersuchung ist vorgeschrieben und alle 2 Jahre zu wiederholen. Höher- und gleichwertige Gesundheitszeugnisse (Taucher, Feuerwehr, Polizei, BW, Piloten, Industriekletterer u.ä.) werden i.d.R. von den Sprungschulen anerkannt
Leistungsinhalt + Kosten
Die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung ist eine Prüfung der allgemeinen körperlichen Verfassung. Sie beinhaltet fast die gleichen Inhalte eines Check-Up-35, mit dem Unterschied das zusätzlich ein orientierender Sehtest erfolgt.
Leistungsinhalte:
- Erhebung der Anamnese
- Ganzkörperuntersuchung
- Orientierender Sehtest (Schärfe, Farben)
Kosten lt. GOÄ: ca. 75 €
Ausschlussgründe
- Einige Sprungschulen schliessen ab einem BMI > 30 eine Teilnahme am Fallschirmsport aus. (Ausnahme: Kraftsportler)
- Einige Sprungschulen akzeptieren keine Rasta-Haare