Diese Vorsorgeuntersuchung wurde 2019 eingeführt und berechtigt zu einem einmaligen Gesundheits-Check-Up zwischen dem 18. bis 35. Geburtstag.
Unterschiede zum „Check-Up 35„!
– nur einmal in dem Zeitraum möglich – zwischen 18. und 35. Geburtstag
– geringerer Leistungumfang als beim Check-Up-35, z. B. erfolgen Blutuntersuchungen nur bei konkreten Anlass – wegen bekannter Vorerkrankungen oder aufgrund familiärer Disposition
In Kurzfassung umfasst diese Vorsorgeuntersuchung:
– Erhebung der bisherigen Krankheitsgeschichte (Anamnese)
– eine körperliche Untersuchung
– Erhebung des Impfstatus
– ggf. Blutuntersuchung