17. Juni 2020

Hautkrebsscreening

Hautkrebsscreening

Ebenfalls ab 35 Jahren hat jeder gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Vorsorge.

Die Haut erträgt vieles, aber sie vergisst nichts! – Dieses Sprichwort ist der Grund warum Hautkrebs noch Jahrzehnte später entstehen kann. Ursache für Hautkrebs ist i.d.R. die UV-Strahlung der Sonne (Ozonloch, Sonnenbrand, …). Die gute Nachricht dabei lautet:
Am häufigsten kommt es zum sogenannten „Weißen Hautkrebs“ – dieser ist fast immer heilbar und bildet selten Metastasen (Tochtergeschwülste).
Viel gefährlicher ist es beim seltenen „Schwarzen Hautkrebs“. Dieser ist wesentlich aggressiver, bildet schnell Metastasen und führt bei ungünstigen Verlauf mitunter schnell zum Tod.

Bei allen Krebsarten gilt:
„Je früher der Krebs erkannt wird um, so schonender und erfolgreicher ist die Therapie.“ – Daher empfiehlt es sich: Nehmen Sie die Hautkrebs-Vorsorge in Anspruch.

Das Hautkrebsscrenning beinhaltet:

  • gezielte Anamnese
  • visuelle Ganzkörperinspektion der Haut
  • bei verdächtigem Befund erfolgt die Überweisung an einen Dermatologen zur weiteren diagnostischen Abklärung

Für seine Gesundheit ist jeder selbst Verantwortlich. Vorsorge kann dabei helfen die Gesundheit zu erhalten bzw. ein hohes Maß an Lebensqualität zu bewahren. Daher – NUTZEN SIE DAS ANGEBOT ZUR VORSORGE und scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, falls Sie Fragen haben.