Zwischen Gesundheit und schwerer Krankheit oder aber dem Tod liegen manchmal nur Sekunden. Und man ist nicht mehr fähig selbst zu entscheiden.
Damit nicht Dritte oder Institutionen über Ihr Wohl bestimmen, ist es heute immer wichtigere hier vorzusorgen. Folgende Dokumente / Vollmachten sind dafür nötig:
Schritt 1. – Deinen „Willen zu Lebzeiten“ erklären
Patientenverfügung
- Vorsorge treffen für Situationen, wo Sie sich nicht mehr selbst äußern können
- legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen bzw. ablehnen
- Wichtig: sollte alle zwei Jahre – per Unterschrift – erneut bestätigt werden
Gerne erstellen wir die Verfügung nach Terminvereinbarung mit ihnen zusammen. Das Formular können Sie hier herunterladen und zum Termin mitbringen. Dies ist keine Kassenleistung und kann daher nur als Selbstkostenleistung angeboten werden (Kosten: ca. 40 € / Person).
- Obwohl rechtlich verbindlich für Ärzte & Co:
Es braucht eine Vertrauensperson, die Ihren schriftlichen Willen auch einfordert. Deshalb ist Schritt 2. genauso wichtig!
Schritt 2a) – Deine Vertrauensperson(en) bevollmächtigen
Oft sind Behördengänge finanzielle Angelegenheiten zu regeln im Fall X. Hierfür sind folgende Vollmachten nötig.
Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer Ihren Willen vertreten darf
- sollte beinhalten unter welchen Umständen die Vollmacht in Kraft tritt
- Die Vorsorgevollmacht kann ALLE Lebensbereiche umfassen, abhängig von Inhalt und Formulierung der Vollmacht, z.B.:
- medizinisch / gesundheitliche Belange
- vermögensrechtliche / behördliche Belange
- persönliche Belange
- eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, zwecks rechtssicherer Formulierung und Vollständigkeit
- bei korrekter Formulierung der Vollmacht ersetzt diese:
- die Generalvollmacht
- die Betreuungsvollmacht
Zum „Online-Tool“ der Verbraucherzentrale – Ihre individuelle Vorsorgevollmacht selbst erstellen:
Schritt 2b)
Betreuungsvollmacht
- nötig wenn: keine Vertrauensperson vorhanden für eine Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer im Bedarfsfall als Betreuer vom Gericht zu bestellen ist
- das Gericht braucht für diese Entscheidung Zeit; in dieser Zwischenzeit hat der Betreuer keine Endscheidungsgewalt / kann keine Angelegenheiten regeln
- das Gericht bestimmt für welche Lebensbereiche der Betreuer tätig werden darf
Generalvollmacht
- nötig wenn: keine Vertrauensperson vorhanden für eine Vorsorgevollmacht
- legt fest, wer vermögensrechtliche und behördliche Belange in Ihrem Namen rechtsverbindlich regeln darf
- regelt NICHT Ihren Willen bei medizinisch / gesundheitlichen Belangen
- bedarf ggf. einer klaren eindeutigen Formulierung wann diese in Kraft tritt
- sollte notariell beglaubigt werden
Schritt 3 – Deinen „Letzten Willen“ erklären
Testament
- legt fest wie dein Vermögen nach deinem Tod verwendet werden soll
- Hilft Erbstreitigkeiten zu vermeiden
- Sonderform „Berliner Testament“: Absicherung des Ehepartners durch das gegenseitige einsetzen als Alleinerben.
Link zu Homepage die leicht verständlich zum Thema Testament und Erbrecht aufklärt: